Sekundarstufe II - Klassen 10-12
Jahrgangsstufe 10 - Einführungsphase und Jahrgangsstufe 11/12 - Qualifikationsphase
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine Einführungsphase in der Jahrgangsstufe 10 und in eine Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 11 und 12. Der Unterricht findet in einer Kombination von Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlunterricht statt, der eine gemeinsame Grundbildung und individuelle Vertiefung in Schwerpunktbereichen ermöglicht und mit der zentralen Abiturprüfung abschließt. Die Jahrgangsstufe 10 nimmt dabei eine Sonderstellung ein; sie ist sowohl die Abschlussklasse der Sekundarstufe I als auch die Eingangsklasse der Sekundarstufe II. Der Versetzungsbeschluss auf dem Jahreszeugnis der Klasse 10 berechtigt zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Nach erfolgreichem Abschluss der gymnasialen Oberstufe wird die Allgemeine Hochschulreife auf Grund einer Gesamtqualifikation erworben, die sich aus der Abiturprüfung und den Leistungen in der gymnasialen Oberstufe zusammensetzen. In der gymnasialen Oberstufe kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Mit der Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erreicht der Schüler einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.
> Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (Abiturprüfungsverordnung - APVO M-V) vom 19. Februar 2019.
> Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe
Kurswahl 11 für die Qualifikationsphase
> Präsentation der Inforveranstaltung zur Kurswahl vom 02.03.2022 > Formblatt zur Kurswahl 11 2022
Prüfungsfächer: > 2 Leistungskursfächer, schriftlich, doppelt Gewichtung; (ein LK muss entweder De, FS, Ma oder NaWi sein) > 1 dreistündiges Grundkursfach schriftlich; einfache Gewichtung > 2 Grundkursfächer; mündlich; einfache Gewichtung Unter den fünf Prüfungsfächern müssen Deutsch, Mathematik, ein gesellschafts- wissenschaftliches Fach und entweder eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache enthalten sein. Anstelle der vierten mündlichenn Prüfung kann eine "besondere Lernleistung" eingebracht werden.
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